Bischof Gruppe

Unsere Leistungen werden gefördert!


Unsere Beratungen sind förderfähig mit Bundes-, Landes- und EU-Mitteln. Wir sind akkreditierte Berater der KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

und bundesweiter Partner der Wirtschaftsförderungen.




Gründung aus der Arbeitslosigkeit

 

Neu: Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland

Wer kann einen Zuschuss erhalten?

Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.

Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden.

Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

maximal 3.600 Euro

90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten.

Gemeinsam prüfen wir das passende Programm und beantragen die Fördermittel für Sie.